Allgemeine Geschäftsbedingungen Wichtige Bedingungen bei Benutzung der Golfanlage Bei Erwerb eines Eintrittstickets stimmen Sie unseren AGB´s zu 1. Vertragsabschluss / Kauferwerb (1) Mit der Buchung bietet der Spieler dem Betreiber verbindlich den Abschluss eines Benutzungsvertrages an. Die Buchung kann ( fern-) mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. (2) Der Benutzungsvertrag kommt mit der Reservierungsbestätigung durch den Betreiber oder dessen Mitarbeiter zustande. Sie bedarf keiner besonderen Form. 2. Preise (1) Die Spielpreise gelten pro Spieler für den einmaligen Durchgang der 18 Bahnen. Wurde jede der Bahnen bespielt ist die Anlage zu verlassen. Wird weiter gespielt fällt der Spielpreis erneut an Der Spielpreis ist vor Spielbeginn an der Kasse in bar, EC-Zahlung oder mittels Gutschein in einem Betrag zu bezahlen. Die Adventure Golfanlage darf nur nach vollständiger Bezahlung des Spielpreises betreten werden. Die Preise sind dem Aushang bzw. unter www. adventure-golf-hohenhardt.de zu entnehmen. Für eine Reservierung einer Exklusivbuchung ( z.B. Kindergeburtstag, Gruppenbuchung, etc.) werden weitergehende Informationen bei der Reservierungsbestätigung erteilt. 3. Rücktritt/Storno bei Exklusivbuchungen (1) Der Spieler/Gast kann bis zwei Tage vor Spielbeginn von der Buchung zurück treten. Diese Vorlaufzeit ist für eine zutreffende Wetterprognose ausreichend. Der Rücktritt ist gegenüber dem Betreiber zu erklären. Tritt der Spieler direkt vor Spielbeginn zurück oder erscheint er nicht zum Spiel, so kann der Betreiber eine angemessene Entschädigung verlangen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird für einen Geburtstag mit einer Pauschale von 25,00€ berechnet. (2) Dem Spieler bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Betreiber nachzuweisen, dass diesem überhaupt oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 4. Allgemeine Verhaltensregeln auf der Anlage (1) Das Betreten und die Benutzung der Anlage sowie die Teilnahme am Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. (2) Die Anlage darf nur im Rahmen des Spielablaufs betreten und genutzt werden. Ausnahme sind nicht spielende Aufsichts- und Begleitpersonen. (3) Das Klettern auf Steinen der Anlage ist untersagt. Ebenso untersagt ist das Schleifen des Schlägers auf Stein oder Asphalt, sowie jedwede Versuche Mitspieler mit Schläger zu schlagen oder auf diese absichtlich zu zielen. (4) Bei Nichteinhalten der Verhaltensregeln behält sich der Betreiber das Recht vor, den Spielbetrieb abzubrechen und die Anlage zu räumen. Danach besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Spielpreises. 5. Spielausrüstung (1) Die Anlage und Ausrüstungsgegenstände ( im Folgenden Spielausrüstung ) werden durch den Spieler auf eigene Gefahr genutzt. (2) Die Spieler sind verpflichtet sorgsam mit der zur Verfügung gestellten Spielausrüstung umzugehen. (3) Für alle vom Spieler verursachten Schäden an der Anlage und Spielausrüstung trägt der Spieler einen Selbstbeteiligungsbetrag. Dies gilt auch für Schäden durch unsachgemäße Handhabung sowie für die übergebührliche Abnutzung der Anlage und Spielausrüstung. Für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden haftet der Spieler in voller Höhe auf Schadensersatz bis zum Neuwert. Das Recht auf Nutzungsersatz bleibt hiervon unberührt. Der Spieler ist berechtigt, nachzuweisen, dass dem Betreiber ein niedrigerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. (4) Für Schäden, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch ausgelöst werden, ohne dass den Spieler hieran ein Verschulden trifft, hat der Spieler nicht einzustehen. Die Darlegungs-Beweispflicht obliegt dem Spieler. 6. Anweisung (1) Den Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers, den von diesem legitimierten Personen sowie dessen Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen können die betreffenden Spieler vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Spielpreises. (2) Bei Exklusivbuchungen hat der Spieler rechtzeitig vor Spielbeginn (bzw. der reservierten Zeit) anwesend zu sein. Bei späterer Ankunft besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Spielpreises oder auf Verschiebung der Startzeit. (3) Der Betreiber hat das Recht, Minderjährigen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Spielanlage zu versagen. In diesem Fall wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäߧ832BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtsperson. Auf die gesetzliche Haftung der Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtsperson gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen. 7. Spielabbruch Beendet ein Spieler den Spielbetrieb frühzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Spielpreises. Dies gilt auch für einen vom Spieler zu vertretenden verspäteten Spielbeginn. Spielabbrüche wegen Gewitter oder anderem triftigen Grund werden so kulant wie möglich behandelt. 8. Rauchverbot / Verzehr von Speisen und Getränken 1) Auf der Spielanlage besteht ein absolutes Rauch-, Glas- und Hundeverbot. (2) Für den Fall, dass ein Spieler hiergegen verstößt, führt dies zur Kündigung des Benutzungsvertrags sowie zum Verweis aus der Anlage. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Spieler erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. (3) Der Verzehr von mitgebrachten Getränken und Speisen ist im Biergarten nicht gestattet. Ausnahme: Kuchen beim Kindergeburtstag. 9. Fotos Das Fertigen von Foto- oder Filmmaterial zu gewerblichen Zwecken ist innerhalb der kompletten Anlage ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers untersagt. 10. Hausrecht (1) Der Betreiber und dessen Bevollmächtigte üben die Rechte der Hausherren aus. 1. Eine Haftung des Betreibers, der von ihm bevollmächtigten Personen sowie dessen Mitarbeiter gegenüber Spielern und Besuchern bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, sach- und Vermögensschäden, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf Zufahrten , Toiletten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grunde, ist ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl/Verlust an Kleidung und Wertgegenständen, gleich welcher Art, sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz. 11. Haftungsbegrenzung 1. Für selbstverschuldete Unfälle oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der Spielregeln im Zusammenhang mit der Benutzung der Spielausrüstung hervorgerufen werden, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Dies gilt auch für Verletzungen und Schäden von Rechtsgütern von Dritten. 2. Jeder Spieler haftet uneingeschränkt für sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind (1) Die Haftung des Betreibers für fahrlässige und für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen eines Spielers während des Spielbetriebes ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. (2) Die Haftung des Betreibers bei unverschuldeten Unfällen oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden bei Spielern beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 12. Anwendbares Recht (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Wiesloch-Baiertal Mit Angaben Ihrer Kontaktdaten, Adresse und der für eine Reservierung notwendigen Informationen, wie: -Veranstaltungsdatum -Veranstaltungsuhrzeit -Paket -Personenanzahl erkennen Sie die AGB an. Sie erhalten daraufhin eine Reservierungsbestätigung von Seiten der Golfanlage Hohenhardter Hof, Abteilung Adventure Golf.